Rechtsanwälte
Die Fokussierung auf bestimmte Fachgebiete ist zwischenzeitlich auch bei Anwälten nicht mehr unbekannt. Zwar schließt der übliche Haftpflichtversicherungsvertrag die meisten Tätigkeiten ein, doch sollte mit der Spezialisierung auch der tätigkeitsspezifische Versicherungsschutz gekauft werden. Für einige Tätigkeitsschwerpunkte gibt es spezielle Bedingungen - nutzen Sie diese Verbesserungen.
Neben den eigenen Versicherungen Ihrer Kanzlei bieten wir für im Insolvenzbereich tätige Anwälte einen weiteren Service an. Wir betreuen Ihre Insolvenzmandate im Bereich Versicherungen. D. h. wir analysieren und beschaffen den in dieser Situation erforderlichen Versicherungsschutz. Dadurch ist Ihre Kanzlei von diesem von Anwälten und Mitarbeitern ungeliebten Thema befreit. Neben einer Kosteneinsparung und zeitlicher Entlastung wird zusätzlich professionelles Know how eingekauft.
Steuerberater
Durch jahrelange Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Beratung dieses Berufsstandes stellten wir fest, dass neben der berufsspezifischen Tätigkeiten weitere Aufgaben für Mandanten übernommen werden, die zum Teil nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sind. Diese Grauzone bedarf einer Klärung. Dafür bieten wir Ihnen unser know how an. Wir erarbeiten Ihnen gern eine erforderliche Vertragserweiterung oder passen bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsverträge an.
Entscheidungsträger (D&O)
Als Entscheidungsträger in einer Führungsposition trifft Sie in Ihrem unternehmerischen Planen und Handeln eine besondere Verantwortung. Fast täglich entscheiden Sie über Sachverhalte mit großer Tragweite und fast immer unter hohem Zeitdruck. Oft geht es um wichtige Beschlüsse, die auch nach Jahren noch Bestand haben müssen. Und ständig besteht die Gefahr, dass Entscheidungen zu unerwarteten Ergebnissen führen können. Niemand kann heute vorhersagen, wie sich morgen Wirtschaftslage und Marktchancen entwickeln. Keiner weiß im voraus, ob Investitionen von heute auch unter den Bedingungen von morgen noch zweckmäßig erscheinen. Hinterher ist man immer klüger und unzweckmäßige Entscheidungen sind im nachhinein oft nur schwer zu rechtfertigen.
Derartige Entscheidungen können zu erheblichen Vermögenseinbußen und somit zu Schadenersatzansprüchen in Millionenhöhe führen.
Sie haften mit Ihrem Privatvermögen
Als Geschäftsführer einer GmbH, als Vorsand einer AG oder als Aufsichtsrat haften Sie vielfach persönlich und mit ihrem gesamten Privatvermögen für Vermögenseinbußen des Unternehmens und außenstehender Dritter, wie Lieferanten oder Abnehmer. Unerwartet können Forderungen auf Sie zukommen, mit denen Sie nicht gerechnet haben und für die Sie gerade stehen müssen. Gesetze, strenge Rechtsprechung und Änderung des gesellschaftlichen Verhaltens: Die Anforderungen an Ihre Tätigkeit werden immer höher. Wenn Sie im Gestrüpp der täglichen Anforderungen, die Ihr Umfeld an Sie stellt, leicht fahrlässig eine der Ihnen rechtlich auferlegten Pflichten vernachlässigen, sind Sie als Entscheidungsträger bereits persönlich einer gesetzlichen Haftung ausgesetzt.
Die Beweislastumkehr
Werden Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte auf Schadenersatz in Anspruch genommen, so geht das Gesetz zunächst davon aus, dass ein Verschulden vorliegt. Im Gegensatz zur sonstigen Rechtspraxis ist es also der in Anspruch genommene Entscheidungsträger, der erst einmal nachweisen muss, dass er seine Entscheidung nach sorgfältiger Abwägung aller Risiken getroffen hat. Diesen Beweis zu führen wird dadurch erschwert, da Ihnen häufig Hausverbot erteilt wird und Ihnen dadurch der Zugriff auf eigene Aufzeichnungen und Informationen verwehrt wird.
Die Solidarhaftung
Alle Mitglieder eines Geschäftsführer-, Vorstands- oder Aufsichtratsgremiums können solidarisch und in voller Höhe für einen entstandenen Schaden haften. Die gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass sich Anspruchsteller an jeden Entscheidungsträger wenden und von ihm den gesamten Schadenersatz verlangen können. Wer auf diese Weise als Gesamtschuldner zu zahlen hatte, kann zwar dafür bei seinen Organkollegen Regress nehmen, doch die Erfahrung zeigt, dass derartige Regresse selten erfolgreich seid.
Die Schadensabwehr
Selbst wenn die erforderlichen Informationen zu Ihrer Entlastung zugänglich und die Organkollegen kooperativ waren, so bleibt dennoch ein erheblicher Zeitaufwand und ein nicht zu unterschätzender juristischer Sachverstand, zur erfolgreichen Abwehr der gestellten Forderungen.